KeyVisual

Auszüge aus der Satzung

§ 1 Name und Sitz

Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn“ und hat ihren Sitz in Bonn.

§ 2 Gemeinnützige Zwecke

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Bonner Sports durch Unterstützung steuerbegünstigter Bonner Sportvereine zugunsten der Förderung begabter Nachwuchssportler.
  3. Die Erfüllung des Stiftungszweckes erfolgt durch die Bewilligung von Zuschüssen an die Vereine für
    1. die Beschäftigung von Trainern,
    2. den Erwerb von Sportgeräten,
    3. die Verbesserung von Trainingsbedingungen,
    4. die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Abdeckung der Mehraufwendungen, die den Sportlern bei der Sportausübung entstehen (im Rahmen der lohnsteuerlichen Grundsätze z.B. für Wohnung, Fahrten, Heilbehandlungen, pädagogische Betreuung, Kleidung und Ernährung),
    5. die Teilnahme an Sportveranstaltungen.
  4. Die Stiftung fördert unabhängig von staatlichen, städtischen und privaten Maßnahmen. Es erfolgt keine Förderung von Sportlern, die über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder Vorteile i.S. des § 67 a AO erhalten.
  5. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  6. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die komplette Satzung zum Download als PDF-Datei

SK Stiftung CSC - Cologne Science Center
SK Stiftung Kultur
sk stiftung jugend und medien
Stiftung August Macke Haus
Stiftung Internationale Begegnung
Stiftung Jugendhilfe
Stiftung Kunst
Stiftung Ludwig van Beethoven
Stiftung Sport