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Auszüge aus der Satzung

Präambel

Die Sparkasse Bonn errichtet mit Zustimmung des Gewährträgers und unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NW) vom 21. Juni 1977 (GV NW S. 274/SGV NW 40) als allgemeine selbständige Stiftung des privaten Rechts im Sinne des § 2 Abs. 1 StiftG NW die „Stiftung Kunst der Sparkasse in Bonn“ und gibt ihr folgende Satzung:

§ 1 Sitz der Stiftung

Die Stiftung hat ihren Sitz in Bonn.

§ 2 Gemeinnütziger Zweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst in der Stadt Bonn.
  3. Der Stiftungszweck umfasst im einzelnen:
    1. Werke der bildenden Kunst zu erwerben und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen,
    2. Durchführung von Kunstausstellungen zu fördern.
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  5. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

SK Stiftung CSC - Cologne Science Center
SK Stiftung Kultur
sk stiftung jugend und medien
Stiftung August Macke Haus
Stiftung Internationale Begegnung
Stiftung Jugendhilfe
Stiftung Kunst
Stiftung Ludwig van Beethoven
Stiftung Sport